Die neue Förderrichtlinie „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ist am 1.1.2019 in Kraft getreten. Mit der Förderrichtlinie ergeben sich neue Impulse für die Förderung von Energieeffizienzprojekten in der Industrie.

Die neue Förderrichtlinie gestaltet die bisher etablierte Förderlandschaft komplett neu. An Stelle der bisherigen Aufteilung auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Fördervoraussetzungen verfolgt sie nun ein einfacheres Fördermodell.

Damit sollen insbesondere Investitionen in systemische energiebezogene Optimierungen von Produktionsprozessen stärker angereizt werden, u. a. auch mit höheren Förderzuschüssen als bisher. Die neue Richtlinie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente wurden aber übernommen und weiter optimiert.

Gefördert werden über vier Einzelmodule die

  • Optimierung von Querschnittstechnologien,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien,
  • Kosten für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (jetzt auch unabhängig von der Erstzertifizierung von EnMS ISO 50001) und
  • Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Interessant ist für Unternehmen nun auch die Wahlmöglichkeit entweder über das BAFA Förderzuschüsse oder über die KfW Kredite mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen.

Gerne stellen wir Ihnen die neue Förderstruktur im Rahmen eines Inhouse-Workshops mit dem Ziel vor, frühzeitig die Relevanz und den Mehrwert von Förderzuschüssen für Ihre anstehenden Energieeffizienzmaßnahmen zu definieren.

Autor: Christian Pacher
Tags:  Energie


Previous Post   Next Post